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4. Haupt- und Abgasuntersuchung

Die Haupt- (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) gehören in Deutschland zu den wichtigen gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen, wenn es um die Sicherheit Ihres Fahrzeugs im Straßenverkehr geht. Ohne eine gültige HU- und AU-Plakette ist eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

Die HU dient der Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs, die AU der Feststellung des vorschriftsmäßigen Abgasverhaltens. Der Fahrzeughalter muss die Mängel, die im Rahmen der HU/AU festgestellt wurden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben.

Hauptuntersuchung (HU)

An der Eintragung im alten Fahrzeugschein oder der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen ist festzustellen, wann die nächste HU fällig ist. Der Untersuchungsbericht über die HU ist bis zur nächsten HU aufzubewahren und auf Verlangen auszuhändigen. Neufahrzeuge müssen erstmals nach drei Jahren zur HU, danach sind die Untersuchungen alle zwei Jahre bei der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (Informationen dazu im Kapitel "Weiterführende Informationen und Links (LL)") durchzuführen. Gewerblich genutzte Pkws und Lkws über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse und Anhänger müssen jedes Jahr zur HU.

Abgasuntersuchung (AU)

An der sechseckigen Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen ist festzustellen, wann die nächste AU fällig ist. Die Prüfbescheinigung über die AU ist aufzubewahren und auf Verlangen auszuhändigen. Eine AU müssen alle Halter von Kraftfahrzeugen mit Benzin- oder Zweitaktmotoren mit mindestens vier Rädern, 400 kg zulässiger Gesamtmasse, 50 km/h Höchstgeschwindigkeit oder alle Besitzer von Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren mit mindestens vier Rädern und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit durchführen lassen. Fällig ist die AU bei Neufahrzeugen erstmals nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre (nur Pkws), bei Kraftfahrzeugen mit Benzinmotor ohne Katalysator oder Lambda-Regelung jährlich, bei Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse jährlich.

Die Prüfplaketten für die HU/AU werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Die Untersuchungen sind daher unbedingt rechtzeitig vorher oder zum genannten Datum durchzuführen. Eine Fristverlängerung für die HU oder AU durch Hinausschieben (wie noch vor einigen Jahren häufig anzutreffen) ist daher nicht mehr möglich. Beispiel: HU oder AU im März – Vorführung jedoch erst im April – die neue Plakette galt rückwirkend ab März.